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Krankenhaus
17.08.2026

SINGER-Patientenprofil erstellen: Ablauf und KI-Support

Ariane Schmidt
6
min. lesezeit

Das SINGER-Patientenprofil gehört zum Standard in deutschen Krankenhäusern. Wie der Ablauf strukturiert ist und wo KI-Lösungen wie Recare Docs den Sozialdienst konkret entlasten können, lesen Sie hier.

Das Thema kurz und kompakt

Pflicht seit Oktober 2024: Das SINGER-Patientenprofil ist Pflichtbestandteil des GKV-AR-Antrags auf Anschlussrehabilitation und hat den Barthel-Index in diesem Verfahren abgelöst.

Keine festgelegte Zuständigkeit: Wer das Profil ausfüllt, legt jede Klinik selbst fest. Klare Zuständigkeiten im Haus sind die wichtigste Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf.

20 Items nach ICF-Standard: Das Profil erfasst Aktivitäts- und Teilhabeeinschränkungen, die zum Zeitpunkt der Entlassung bestehen und ohne Rehamaßnahme voraussichtlich anhalten würden.

Recare Docs zieht Patientendaten direkt aus dem KIS und füllt Dokumente vorab aus. Der Sozialdienst muss dann nur noch prüfen, bei Bedarf korrigieren und den fertigen Antrag freigeben.

Was ist das SINGER-Patientenprofil?

SINGER steht für Selbständigkeits-Index für die Neurologische und Geriatrische Rehabilitation. Das Profil basiert auf der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) und wurde aus dem klinischen SINGER-Assessment abgeleitet. Im Unterschied zu früheren Bewertungsinstrumenten erfasst es nicht den Pflegeaufwand, sondern Teilhabeeinschränkungen.

Entscheidend für die korrekte Anwendung ist diese Abgrenzung: Im SINGER-Patientenprofil werden ausschließlich Einschränkungen dokumentiert, die ohne die beantragte Rehamaßnahme voraussichtlich bestehen blieben. Funktionsdefizite, die die Reha voraussichtlich beheben wird, fließen nicht ein.

SINGER vs. Barthel-Index: Was sich geändert hat

Der wichtigste Unterschied: Der Barthel-Index misst den Pflegeaufwand, das SINGER-Patientenprofil misst die Teilhabe. Das klingt ähnlich, führt aber zu anderen Einschätzungen und anderen Antragsgrundlagen.

Barthel-Index SINGER-Patientenprofil
Messung Pflegeaufwand bei Alltagsaktivitäten Teilhabe- und Aktivitätseinschränkungen
Indikation Neurologie und Geriatrie Indikationsübergreifend (alle Fachabteilungen)
Im AR-Antrag Abgelöst seit 01.03.2024 Pflichtbestandteil seit 01.03.2024
Umrechnung Optional weiterhin möglich Standardinstrument im GKV-Verfahren

Wer füllt das SINGER-Patientenprofil aus und wann?

Eine gesetzliche Vorgabe, wer das SINGER-Patientenprofil ausfüllt, gibt es nicht. Die Entscheidung liegt bei jeder Klinik: Pflegekräfte, der ärztliche Dienst oder der Sozialdienst können zuständig sein, je nach hausinternem Ablauf. In der Praxis übernimmt der Sozialdienst häufig die koordinierende Rolle, weil er ohnehin den Gesamtantrag prüft, freigibt und digital an die Krankenkasse übermittelt.

Der Rehabilitationsbedarf sollte idealerweise bereits bei Aufnahme oder im Verlauf identifiziert werden. Das SINGER-Patientenprofil selbst wird zum Zeitpunkt der geplanten Entlassung befüllt, wenn der aktuelle Funktionsstatus der Patientin oder des Patienten beurteilt werden kann. Seit dem 1. Mai 2025 ist die digitale Übermittlung des vollständigen AR-Antrags für alle Krankenhäuser verpflichtend.

Schritt für Schritt: So läuft die Erstellung ab

In der Praxis folgt die Antragserstellung einem klar definierten Ablauf:

  1. Rehabilitationsbedarf identifizieren: Der Ärztliche Dienst stellt fest, ob eine Anschlussrehabilitation medizinisch indiziert ist, und dokumentiert dies im Befundbericht.
  2. SINGER-Items bewerten: Das zuständige Fachpersonal erfasst pro Item, ob eine Beeinträchtigung vorliegt und wie hoch der Unterstützungsbedarf ist (Kontakthilfe, Assistenz, Supervision). Dokumentiert werden nur Einschränkungen, die ohne Reha bestehen blieben.
  3. SINGER-Patientenprofil in den Befundbericht integrieren: Das ausgefüllte Profil wird als Teil des ärztlichen Befundberichts in den AR-Antrag eingebettet.
  4. Prüfung, Freigabe und digitale Übermittlung: Der Sozialdienst prüft den Gesamtantrag, gibt ihn frei und übermittelt ihn digital an die Krankenkasse.

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Häufige Stolperstellen beim SINGER-Patientenprofil

Die größten Fehler beim Ausfüllen des SINGER-Patientenprofils entstehen nicht aus Unkenntnis, sondern aus unklaren Zuständigkeiten und der falschen Interpretation einzelner Items.

  • Pflegebedarf statt Teilhabeeinschränkung dokumentieren: Das SINGER-Patientenprofil bewertet nicht, wie pflegeintensiv eine Person ist, sondern welche Alltagsaktivitäten sie nicht selbstständig ausführen kann. Pflegebedarf und Teilhabeeinschränkung sind nicht dasselbe.
  • Einschränkungen dokumentieren, die die Reha beheben soll: Das Profil bildet den Zustand ohne Reha ab. Defizite, die durch die beantragte Maßnahme voraussichtlich behoben werden, dürfen nicht eingetragen werden.
  • Item-Kategorie falsch einschätzen: Die Unterscheidung zwischen Kontakthilfe (direkte Hilfe am Menschen, körperlicher Kontakt), Assistenz (leitet an oder reicht an, kein körperlicher Kontakt) und Supervision (Anleitung einer Person) erfordert Übung. Falsch zugeordnete Kategorien verfälschen das Profil.
  • Fehlende interne Zuständigkeitsklärung: Wenn nicht festgelegt ist, wer das Profil ausfüllt, entstehen kurz vor Entlassung Lücken. Eine hausinterne Schulung und eine klare Zuständigkeitsregelung senken die Fehlerquote deutlich.

Wie KI die Erstellung des SINGER-Patientenprofils beschleunigt

Das eigentliche Problem liegt selten im Ausfüllen der 20 Items, sondern beim Zusammentragen der Informationen: Wer hat was im KIS dokumentiert? Welche Befunde sind relevant? Was steht in der Pflegedokumentation? Dieser Suchaufwand kostet den Sozialdienst wertvolle Zeit, die er für Patientengespräche und die Koordination der Nachversorgung braucht.

Genau hier setzen KI-Lösungen wie Recare Docs an, die auf strukturierte Patientendaten aus dem KIS sowie die Pflegedokumentation zugreifen und Antragsformulare vorausfüllen können. Der Sozialdienst muss so nur noch die vorausgefüllten Felder prüfen, bei Bedarf korrigieren und freigeben. Bei klinischen Dokumenten wie Arztbriefen lassen sich damit bis zu 45 Minuten pro Fall einsparen.

Für Krankenhäuser, die auch die anschließende Nachversorgersuche digitalisieren möchten, ergänzt Recare Discharge den Prozess. Das Programm stellt simultane Anfragen an Pflegeeinrichtungen und Rehakliniken, mit transparenter Übersicht über alle Rückmeldungen.

Was Recare Docs beim AR-Antrag konkret übernimmt

Statt vor der Entlassung mehrere Systeme manuell zu durchsuchen, übernimmt Recare Docs die Datenbeschaffung. Der Sozialdienst konzentriert sich auf die fachliche Einschätzung und Freigabe.

  • KIS-Daten auslesen: Recare Docs liest strukturierte Patientendaten, Befunde und Pflegeeinträge direkt aus dem Krankenhausinformationssystem aus.
  • Formulare vorausfüllen: Relevante Felder im AR-Antrag werden befüllt, bevor der Sozialdienst das Formular öffnet.
  • Fachliche Kontrolle bleibt beim Sozialdienst: Vorausgefüllte Felder werden geprüft und bei Bedarf korrigiert. Die inhaltliche Einschätzung liegt weiterhin beim Fachpersonal.
  • Sicher und DSGVO-konform: Recare ist ISO 27001-zertifiziert und erfüllt den BSI-Standard C5 Typ 2. Alle Daten werden ausschließlich in der EU verarbeitet.

SINGER-Patientenprofil mit KI ausfüllen: Weniger Suche, mehr Versorgung

Das SINGER-Patientenprofil hat sich im Klinikalltag fest etabliert. Die meisten Sozialdienste kennen das Instrument, haben Zuständigkeiten geklärt und den Ablauf etabliert. Was trotzdem Zeit kostet, ist das Zusammentragen der Daten aus verschiedenen Systemen kurz vor der Entlassung.

Genau hier setzen KI-Lösungen wie die von Recare an. Statt Daten manuell zu suchen, zieht Recare Docs die relevanten Informationen direkt aus dem KIS und füllt Formulare vorab aus, damit der Sozialdienst diese nur noch freigeben muss und seine Zeit wieder dort einsetzen kann, wo sie wirkt: beim Patienten.

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Screenshot von Recare Docs für die Klinikleitung
SINGER-Patientenprofil effizienter erstellen

Recare Docs zieht Patientendaten direkt aus dem KIS und füllt Antragsformulare vorab aus. Der Sozialdienst prüft, korrigiert bei Bedarf und gibt frei.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das SINGER-Patientenprofil und wofür wird es im Krankenhaus verwendet?
Das SINGER-Patientenprofil ist ein ICF-basiertes Bewertungsinstrument, das Aktivitäts- und Teilhabeeinschränkungen von Patientinnen und Patienten erfasst. Es ist seit Oktober 2024 Pflichtbestandteil des GKV-Antrags auf Anschlussrehabilitation und hat den Barthel-Index abgelöst. Im Krankenhaus dient es dazu, den Rehabilitationsbedarf bei Entlassung systematisch und indikationsübergreifend abzubilden, als Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse über den AR-Antrag.
Wer ist im Krankenhaus für das Ausfüllen des SINGER-Patientenprofils zuständig?
Eine gesetzliche Zuständigkeitsregelung gibt es nicht. Jede Klinik legt selbst fest, ob Pflegekräfte, der ärztliche Dienst oder der Sozialdienst das Profil ausfüllen. In der Praxis übernimmt der Sozialdienst häufig die koordinierende Rolle, weil er den vollständigen AR-Antrag prüft, freigibt und an die Krankenkasse übermittelt.
Was ist der Unterschied zwischen dem SINGER-Patientenprofil und dem Barthel-Index?
Der Barthel-Index misst den Pflegeaufwand bei definierten Alltagsaktivitäten und war ursprünglich auf neurologische und geriatrische Indikationen ausgerichtet. Das SINGER-Patientenprofil erfasst dagegen Teilhabe- und Aktivitätseinschränkungen nach ICF-Standard und ist indikationsübergreifend einsetzbar. Der entscheidende Unterschied für den AR-Antrag: Das SINGER-Patientenprofil bildet ab, was eine Person ohne Reha nicht selbstständig tun kann, nicht wie viel Pflege sie benötigt.
Wie kann KI den Sozialdienst beim SINGER-Patientenprofil unterstützen?
KI kann den zeitaufwendigsten Teil der Antragserstellung automatisieren: das Zusammensuchen von Patientendaten aus KIS, Befunden und Pflegedokumentation. Tools wie Recare Docs greifen auf strukturierte KIS-Daten zu, füllen Formulare vorab aus und reduzieren so den manuellen Übertragungsaufwand. Der Sozialdienst prüft und gibt frei, statt Informationen von System zu System zu kopieren.
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